Hausordnung der Max-Klinger-Schule Leipzig

Soviel Freiheit wie möglich – soviel Ordnung, wie nötig.
Rechte und Freiheiten des einzelnen haben ihre Grenze da, wo Rechte und Freiheiten anderer angetastet werden.

Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen ist nur auf der Grundlage einer von allen anerkannten Ordnung möglich. Von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie unsere Schule jederzeit in der Öffentlichkeit angemessen vertreten.
Jeder ist verpflichtet sich höflich zu benehmen, Lärm zu vermeiden, Außenanlagen, Räume, Inventar und Lehrmittel pfleglich zu behandeln, sich und andere nicht zu gefährden und die Hausordnung unserer Schule einzuhalten. Diese Hausordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste und Fremdnutzer dieser Schule.
In den Fachkabinetten, in der Sporthalle, in der Bibliothek, dem Aufenthaltsraum und den Speiseräumen gelten besondere Benutzerbedingungen.

Allgemeine Ordnungsregeln

  • Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
  • Schülerinnen und Schüler sind zu regelmäßigem Schulbesuch verpflichtet. Sind sie durch Krankheit und andere unvorhergesehene Umstände verhindert, ist dies der Schule am gleichen Tag telefonisch in der Regel bis 9:30 Uhr mitzuteilen. Eine schriftliche Mitteilung, unter bestimmten Umständen das ärztliche Attest, ist binnen 3 Tagen nachzureichen.
  • Beurlaubungen und Freistellungen regelt die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
  • Das Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist verboten. Das betrifft ebenso den Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
  • Veröffentlichungen im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung der Schulleitung und dürfen keine verfassungswidrigen, rassistischen diskriminierenden und beleidigenden Inhalte haben.
  • Werbung ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
  • Beschädigungen und Verschmutzungen des Schuleigentums sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhafte Beschädigung fremden Eigentums haftet der Verursacher.
  • Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule regelt die Katastrophen- und Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang gekennzeichnet.

Verhalten während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen, in den Pausen und in Freistunden

  • Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. Ab dem Vorklingeln halten sie sich in den Unterrichträumen auf. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert die Klasse nach 10 Minuten die Schulleitung oder das Sekretariat.
  • Die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden, auf dem Schulhof und der engeren Umgebung mitverantwortlich
  • Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte müssen auf dem Schulgelände stummgeschaltet sein und im Unterricht in der Schultasche verbleiben. Über den Einsatz als Unterrichtsmittel entscheidet der entsprechende Fachlehrer.
  • In den großen Pausen und Freistunden dürfen Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte nur auf dem Schulhof benutzt werden.
  • Das Öffnen der Fenster ist nur nach Anweisung der Lehrkräfte gestattet. Beim Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.
  • Während des Unterrichtstages unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsichtspflicht der Schule. Sie halten sich deshalb grundsätzlich im Schulgelände auf. Ausnahmen und Präzisierungen für die Mittagspause, für Frei- und Ausfallstunden sind altersabhängig möglich.
  • Sportliche Aktivitäten auf dem Schulhof und in der Umgebung sind dem Grundsatz nach nur in angemessenem Umfang, an vorgesehenen Stellen und in festgelegten Zeiten möglich.

Verhalten vor und nach dem Unterricht

  • Ab 7:00 Uhr steht den Schülerinnen und Schüler bei Bedarf ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten können vereinbart werden.
  • Fahrräder können am Fahrradplatz und an den Fahrradständern vor der Turnhalle abgestellt werden und müssen gesichert werden. Es besteht aber kein Versicherungsschutz.
  • Schultaschen müssen in die Unterrichtsräume mitgenommen und ebenso wie Geld, Wertgegenstände und Kleidungsstücke unter ständiger persönlicher Aufsicht verbleiben.
  • Nutzung von Räumen außerhalb der Nutzungszeit für den Unterricht und das Ganztagsangebot bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind im Sekretariat anzumelden.

Diese Hausordnung ist von der Schulkonferenz bestätigt und trat am 7. November 2016 in Kraft.

Schüleraufnahme 2020

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 7. Februar 2020 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, sowie Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 28. Februar 2020 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Das Sekretariat der Max-Klinger-Schule ist zur Anmeldung wie folgt geöffnet:

Winterferien 10. bis 21. Februar 2020

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

1. Schulwoche nach den Ferien 24. bis 27. Februar 2020

Montag          8:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag        8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch       8:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag   8:00 bis 15:00 Uhr

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • Kopie des letzten Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie des Förderbescheids
  • die Geburtsurkunde oder eine amtl. beglaubigte Kopie
  • Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz (gem §20 Abs8IfSG)
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes

Erfolgreiches Weihnachtskonzert 2019

Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen haben am Donnerstag, den 12.12.2019, beim traditionellen Weihnachtskonzert der Max-Klinger-Schule das Publikum verzaubert. Einen großen Dank an die organisierenden Kolleginnen Frau Graßhoff sowie Frau Richter und die vielen helfenden Hände „im Hintergrund“. Das MAX.Radio, unter Leitung von Frau Lübbe, sorgte für den guten Ton.

Der Förderverein freut sich über 365,35 €, die an diesem Tag für Klingerprojekte gespendet wurden. Wir wünschen allen ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2020.

Hannes Toense
Förderverein der Max-Klinger-Schule e. V.

Max.Radio beim Medienpädagogischen Preis in Dresden

Am 04.12.2019 fand der Medienpädagogischer Preis 2019 mit dem Sonderthema: „DIGITAL – für ALLE!“ statt. Er wird von der Sächsischen Landesanstalt und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus verliehen. Es können alle sächsischen Schulen, Kindertagesstätten, medien-pädagogischen Initiativen und Vereine Projekte einreichen.

Das Max. Radio hat dieses Jahr die Sendung „Homosexualität: zwischen Akzeptanz und Ausgrenzung“ in der Kategorie bestes Medienkompetenzprojekt mit älteren Jugendlichen und Erwachsenen eingereicht und wurde unter vielen Einsendungen zur Preisverleihung in Dresden nominiert. Wir machten uns in Begleitung des Schulclubs, auf den Weg in die Landeshauptstadt um der Preisverleihung im Filmtheater Schauburg beizuwohnen. Selbstverständlich waren auch wieder unsere Mikros mit dabei um für euch von der Veranstaltung zu berichten!

Leider hat es dieses Jahr nicht für einen Preis gereicht, aber wir haben uns dennoch über einen sehr unterhaltsamen und informativen Tag gefreut.

Das Max.Radio übermittelt allen Preisgewinnern herzliche Glückwünsche!

Die nominierte Sendung zum Nachhören: https://soundcloud.com/max_radio/homosexualitat-zwischen-akzeptanz-und-ausgrenzung

Geschichte in Halle gefunden

Dienstag, der 19.11.2019, war ein spannender Tag für uns. Vor der Schule wartete eine Bus, der uns nach Halle zum Landesmuseum für Vorgeschichte brachte. Im Museum haben wir uns in 4 Gruppen mit unterschiedlichen Aktivitäten aufgeteilt: Schmuckstein, Steinzeittelefon, Lederbeutel und Keramik …

Einladung zum Weihnachtskonzert

Am 12. Dezember 2019 erklingen um 18.00 Uhr in der Katholischen Kirche St. Martin im Kolpingweg 1 in Grünau stimmungsvolle alte und neue Weihnachtslieder. Unter dem Motto: „Leuchte, mein Licht“ wollen wir die besinnliche Adventszeit einläuten.

Alle Teilnehmenden freuen sich auf Ihr Kommen.
H. Graßhoff und K. Richter

Karten zu 4,00 Euro sind auch an der Abendkasse erhältlich.

Mit app2musik im Gewandhaus

Am 21. November besuchten wir, die Klasse 10 des Künstlerischen Profils, im Rahmen des App2Music-Projekts das Gewandhaus. Uns wurde das Stück „The unanswered Question“ von Charles Ives nähergebracht und mit einem Workshop sowie der Generalprobe veranschaulicht. Unsere Kreativität wurde gefordert, indem wir das Stück ….

Literaturfest

Liebe SchülerInnen der Max-Klinger-Schule,
in diesem Schuljahr – 2019/2020 – könnt ihr dabei sein, wenn ein neues FESTFORMAT durchgeführt wird!

Neugierig? ….