Testpflicht (1x pro Woche) greift voraussichtlich ab Mittwoch, 17.03.21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
soeben haben wir erfahren, dass wir voraussichtlich morgen die Testkids für den Selbsttest auf das Coronavirus erhalten. Damit greift die in der Coronaschutzverordnung § 5a (5) beschriebene Testpflicht mit der Konsequenz, dass sich alle Schülerinnen und Schüler, die sich heute (15.03.) nicht haben freiwillig testen lassen, sich am Mittwoch nach Betreten der Schule selbst testen müssen. Dazu bringen die Kinder bitte folgende Einwilligungerklärung ausgefüllt mit in die Schule:

Eine Videoanleitung zu den Selbsttests und viele beantwortete Fragen finden Sie auf der Coronavirusseite Sachsens in der Rubrik Eltern, Schüler, Lehrkräfte. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an.

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