Unterricht im Teillockdown
ab 2. November 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 2. November 2020, gelten im Land Sachsen neue Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Dabei wird der Unterricht an Schulen nach den Herbstferien weiter im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ stattfinden.

Neu ist:

– das Tragen der Mund-Nasenbedeckung bei Schülerinnen und Schülern und
– die Konzentration auf das Kerngeschäft von Schule – den Unterricht.

Wir werden viele Veranstaltungen verschieben oder auf Onlineformate übertragen müssen. Sie erhalten dazu jeweils konkrete Informationen über die Klassenlehrer.

Alle allgemeinen Informationen können Sie im Blockbeitrag des Sächsischen Kultusministeriums nachlesen. Zu diesem gelangen Sie auch über die sächsische Coronavirusseite im Menüpunkt Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher. Sollten Sie konkrete Probleme/Bedenken/… haben, scheuen Sie sich nicht, uns per Mail oder telefonisch zu fragen.

Alles Gute, Ihre und eure Schulleitung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die ersten 7 Wochen des Schuljahres 2020/21 liegen hinter uns. Wir haben zu Beginn des Schuljahres einige Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und unsere Gesundheit zu schützen. Sie haben an der Umsetzung des Hygienekonzeptes aktiv mitgewirkt. Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Uns erreichen einige Fragen zu den erlaubten Urlaubsreisen. Die Frage, die sich mir eher stellt ist: Was ist bei den steigenden COVID-19-Infiziertenzahlen vernünftig?… Ich bin mir sicher, dass Sie dies für Ihre jeweilige Familiensituation mit Bedacht bewerten.

Für die Rückkehr nach den Herbstferien gilt (Stand 16.10.20) immer noch die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbestreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie in der neuen konsolidierten Fassung vom 17. September.

Dort sind Zugangsbeschränkungen für

  • nachweislich Infizierte
  • Personen, bei denen mindestens ein Symptom erkennbar (…ohne Nachweis auf Allergien etc.) ist
  • Personen, die innerhalb von 14 Tagen persönlichen Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten (Ausnahme: Beschäftigte im Gesundheitswesen bzw. in der Pflege)
  • Personen, die sich innerhalb  von 14 Tagen in einem Risikogebiet (Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß 1.2.7) aufgehalten haben und keinen Negativtest vorlegen können

festgelegt.

Außerdem ist in dieser Allgemeinverfügung eine Informationspflicht verfügt

  • bei Auftreten mindestens eines Symptomes,
  • bei nachgewiesener SARS-COV-2-Infektion und
  • bei Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet.

Sie finden alle Informationen auf der Internetseite Coronavirus in Sachsen in der Rubrik Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher. Ich hoffe, dass Sie, liebe Eltern und wir Schüler und Lehrer, weiterhin gesund durch diese Pandemie kommen. Tanken Sie in den anstehenden Herbstferien Kraft und erholen Sie sich. Auf ein gesundes Wiedersehen am 2. November

Ihre Schulleitung

WK III gewinnt Fußball – Stadtfinal im strömenden Regen

Eines der wenigen sportlichen Highlights im Schuljahr 2020/21 setzte die WK III am Mittwoch den 14.10 mit dem Sieg beim Fußball-Stadtfinale im Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“. Die Bedingungen waren widrig: es regnete durchgängig und die Kabinen konnten aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nur von wenigen Schülern gleichzeitig genutzt werden. Es galt sich also zu beeilen beim Umziehen. Auch beim Tore schießen musste man sich sputen, da die Spielzeit dem Regen geschuldet auf 12 Minuten reduziert wurde. Die Mannschaft der Max-Klinger-Schule, die im Vorjahr im Stadtfinale als Zweiter knapp am Weiterkommen gescheitert war, blieb ungeschlagen und gewann drei ihrer vier Spiele. Spielerisch sehr überzeugend qualifierten sich die Jungs, die ein schwieriges sportliches Jahr im Schul-und Vereinssport erleben, somit für das Regionalfinale, welches voraussichtlich im Mai stattfinden wird.