Schüleraufnahme 2024

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 9. Februar 2024 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, sowie Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 1. März 2024 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung Klasse 4
  • Kopie des letzten Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • ausgefüllter Aufnahmeantrag im Original, unterzeichnet von allen Sorgeberechtigten
    (Ausgabe Grundschule)
  • Kopie des Förderbescheids
  • die Geburtsurkunde (Kopie) oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz (gem §20 Abs8IfSG), es sei denn, er wurde bereits in der Grundschule erbracht
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes
  • für den Schülerausweis ein Passbild

Das Verfahren soll in diesem Jahr für Schülerinnen und Schüler aus Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium per Post oder während der Geschäftszeiten durch Abgabe im Sekretariat bzw. persönlichen Einwurf in unseren Briefkasten auf dem Schulhof erfolgen. Alle anderen vereinbaren bitte zur Anmeldung ihrer Kinder einen Termin im Sekretariat unter der Telefonnummer 0341 910360.

Die Informationen zur Schüleraufnahme des Landesamtes für Schule und Bildung erhalten Sie mit einem Elternbrief von der Grundschule bzw. auf der Website des Landesamtes unter
https://www.schulportal.sachsen.de/elterninformation/

Schüleraufnahme 2023

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 10. Februar 2023 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, sowie Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 3. März 2023 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • ausgefüllter Aufnahmeantrag im Original (gelb) (Ausgabe Grundschule)
  • ausgefülltes Schülerstammblatt (grün) (Ausgabe Grundschule)
  • Kopie des letzten Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie des Förderbescheids
  • die Geburtsurkunde (Kopie) oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz (gem §20 Abs8IfSG), es sei denn, er wurde bereits in der Grundschule erbracht
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes
  • für den Schülerausweis ein Passbild

Das Verfahren soll in diesem Jahr für Schülerinnen und Schüler aus Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium per Post oder während der Geschäftszeiten durch persönlichen Einwurf in unseren Briefkasten auf dem Schulhof erfolgen. Alle anderen vereinbaren bitte zur Anmeldung ihrer Kinder einen Termin im Sekretariat unter der Telefonnummer 0341 910360.

Schüleraufnahme 2022

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 11. Februar 2022 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, sowie Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 4. März 2022 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • ausgefülltes Schülerstammblatt (grün), ausgefüller Aufnahmeantrag (gelb) (Ausgabe Grundschule oder Download im Downloadbereich unter dem Artikel)
  • Kopie des letzten Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie des Förderbescheids
  • die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz (gem §20 Abs8IfSG)
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes
  • für den Schülerausweis ein Passbild

Das Verfahren soll in diesem Jahr wegen der Coronapandemie für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung per Post erfolgen. Alle anderen vereinbaren bitte zur Anmeldung ihrer Kinder einen Termin im Sekretariat unter der Telefonnummer 0341 910360.

Schüleraufnahme 2021

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 10. Februar 2021 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, sowie Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 26. Februar 2021 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • ausgefülltes Schülerstammblatt
  • Kopie des letzten Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie des Förderbescheids
  • die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz (gem §20 Abs8IfSG)
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes
  • für den Schülerausweis ein Passbild

Das Verfahren soll in diesem Jahr wegen der Coronapandemie für Schülerinnen und Schüler aus Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium bevorzugt per Post erfolgen. Alle anderen vereinbaren bitte zur Anmeldung ihrer Kinder einen Termin im Sekretariat unter der Telefonnummer 0341 910360. Bitte beachten Sie hierfür den Elternbrief zur Schüleraufnahme.

Schüleraufnahme 2020

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 7. Februar 2020 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, sowie Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 28. Februar 2020 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Das Sekretariat der Max-Klinger-Schule ist zur Anmeldung wie folgt geöffnet:

Winterferien 10. bis 21. Februar 2020

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

1. Schulwoche nach den Ferien 24. bis 27. Februar 2020

Montag          8:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag        8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch       8:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag   8:00 bis 15:00 Uhr

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • Kopie des letzten Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der letzten Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie des Förderbescheids
  • die Geburtsurkunde oder eine amtl. beglaubigte Kopie
  • Nachweis über bestehenden Masernimpfschutz (gem §20 Abs8IfSG)
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes

Öffnungszeiten des Sekretariats zur Schüleraufnahme (neue 5. Klassen)

Freitag, 15. Februar 20199 bis 12 Uhr
Winterferien
Montag, 18.  bis
Freitag, 22. Februar 2019
9 bis 12 Uhr
Montag, 4. März 20197:30 bis 16 Uhr
Dienstag, 5. März 20197:30 bis 18 Uhr
Mittwoch, 6. März 2019 bis
Donnerstag, 7. März 2019
7:30 bis 16 Uhr
Freitag, 8. März 20197:30 bis 11:30 Uhr

Allgemeine Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier: Elterninformation
Aufnahmeantrag der der Max-Klinger-Schule: Aufnahmeantrag

Aufnahme neue 5. Klassen

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 15. Februar 2019 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 8. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • Kopie des Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes

Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 8. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl. Diese Kinder haben sich einer Leistungserhebung zu unterziehen. Diese Leistungserhebung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet am 12. März 2019 an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde.

(Aufnahmeprocedere und erforderliche Unterlagen sind in  der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2017/2018 geregelt)