Hausordnung der Max-Klinger-Schule Leipzig

Soviel Freiheit wie möglich – soviel Ordnung, wie nötig.
Rechte und Freiheiten des einzelnen haben ihre Grenze da, wo Rechte und Freiheiten anderer angetastet werden.

Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen ist nur auf der Grundlage einer von allen anerkannten Ordnung möglich. Von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie unsere Schule jederzeit in der Öffentlichkeit angemessen vertreten.
Jeder ist verpflichtet sich höflich zu benehmen, Lärm zu vermeiden, Außenanlagen, Räume, Inventar und Lehrmittel pfleglich zu behandeln, sich und andere nicht zu gefährden und die Hausordnung unserer Schule einzuhalten. Diese Hausordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste und Fremdnutzer dieser Schule.
In den Fachkabinetten, in der Sporthalle, in der Bibliothek, dem Aufenthaltsraum und den Speiseräumen gelten besondere Benutzerbedingungen.

Allgemeine Ordnungsregeln

  • Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
  • Schülerinnen und Schüler sind zu regelmäßigem Schulbesuch verpflichtet. Sind sie durch Krankheit und andere unvorhergesehene Umstände verhindert, ist dies der Schule am gleichen Tag telefonisch in der Regel bis 9:30 Uhr mitzuteilen. Eine schriftliche Mitteilung, unter bestimmten Umständen das ärztliche Attest, ist binnen 3 Tagen nachzureichen.
  • Beurlaubungen und Freistellungen regelt die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
  • Das Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist verboten. Das betrifft ebenso den Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
  • Veröffentlichungen im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung der Schulleitung und dürfen keine verfassungswidrigen, rassistischen diskriminierenden und beleidigenden Inhalte haben.
  • Werbung ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
  • Beschädigungen und Verschmutzungen des Schuleigentums sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhafte Beschädigung fremden Eigentums haftet der Verursacher.
  • Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule regelt die Katastrophen- und Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang gekennzeichnet.

Verhalten während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen, in den Pausen und in Freistunden

  • Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. Ab dem Vorklingeln halten sie sich in den Unterrichträumen auf. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert die Klasse nach 10 Minuten die Schulleitung oder das Sekretariat.
  • Die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden, auf dem Schulhof und der engeren Umgebung mitverantwortlich
  • Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte müssen auf dem Schulgelände stummgeschaltet sein und im Unterricht in der Schultasche verbleiben. Über den Einsatz als Unterrichtsmittel entscheidet der entsprechende Fachlehrer.
  • In den großen Pausen und Freistunden dürfen Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte nur auf dem Schulhof benutzt werden.
  • Das Öffnen der Fenster ist nur nach Anweisung der Lehrkräfte gestattet. Beim Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.
  • Während des Unterrichtstages unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsichtspflicht der Schule. Sie halten sich deshalb grundsätzlich im Schulgelände auf. Ausnahmen und Präzisierungen für die Mittagspause, für Frei- und Ausfallstunden sind altersabhängig möglich.
  • Sportliche Aktivitäten auf dem Schulhof und in der Umgebung sind dem Grundsatz nach nur in angemessenem Umfang, an vorgesehenen Stellen und in festgelegten Zeiten möglich.

Verhalten vor und nach dem Unterricht

  • Ab 7:00 Uhr steht den Schülerinnen und Schüler bei Bedarf ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten können vereinbart werden.
  • Fahrräder können am Fahrradplatz und an den Fahrradständern vor der Turnhalle abgestellt werden und müssen gesichert werden. Es besteht aber kein Versicherungsschutz.
  • Schultaschen müssen in die Unterrichtsräume mitgenommen und ebenso wie Geld, Wertgegenstände und Kleidungsstücke unter ständiger persönlicher Aufsicht verbleiben.
  • Nutzung von Räumen außerhalb der Nutzungszeit für den Unterricht und das Ganztagsangebot bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind im Sekretariat anzumelden.

Diese Hausordnung ist von der Schulkonferenz bestätigt und trat am 7. November 2016 in Kraft.