Aufnahme neue 5. Klassen

Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 wird den Eltern am 15. Februar 2019 schriftlich bekannt gegeben. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 8. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Für die Schulanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Original-Bildungsempfehlung
  • Kopie des Endjahreszeugnisses (Klasse 3)
  • Kopie der Halbjahresinformation (Klasse 4)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft – Kopie des Passes

Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 8. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl. Diese Kinder haben sich einer Leistungserhebung zu unterziehen. Diese Leistungserhebung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet am 12. März 2019 an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde.

(Aufnahmeprocedere und erforderliche Unterlagen sind in  der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2017/2018 geregelt)