Das Starke Familien-Gesetz – Änderungen bei Leistungen für Bildung und Teilhabe

– – – NEU seit 3. Mai 2019 – – –

Welche Leistungen gibt es?
– Eintägige Schul- und Tageseinrichtungsausflüge
– Mehrtägige Klassenfahrten
– Schulbedarf
– Lernförderung
– Gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen und Tageseinrichtungen
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Welche Grundleistungen müssen vorliegen?
Die Anspruchsberechtigten müssen mindestens eine der nachfolgenden Grundleistungen beziehen:
– Leistungen nach dem SGBII
– Wohngeld
– Kinderzuschlag
– Leistungen nach dem SGB XII
– Leistungen nach §2 oder §3 AsylbLG

Das Sozialamt bzw. das Jobcenter bearbeiten die Anträge. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.leipzig.de/bildungspaket