Umsetzung des Masern-Schutzgesetzes

Sehr geehrte Eltern,

wir beginnen im September mit der Umsetzung des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masern-Schutzgesetzes. Es hat das Ziel, durch eine Impfpflicht einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen.

Wir erfassen, welches Kind mindestens 2 Schutzimpfungen gegen Masern erhalten hat. Dann besteht nach ärztlicher Meinung ein ausreichender Impfschutz. Kinder, die keinen ausreichenden Impfschutz (per Impfausweis) nachweisen können, sind von uns dem Gesundheitsamt zu melden.

Die Erfassung des Masern-Impfstatus erfolgt an den Elternabenden. Sie erhalten dazu einen gesonderten Elternbrief mit der Einladung zum Elternabend über die Klassenlehrer. Die Datenschutzhinweise zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes finden Sie hier:

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Ihre Schulleitung