Unser neuer Essenanbieter ab dem Sj20/21 steht fest…

Liebe Eltern der Max-Klinger-Schule,

auf diesem Wege möchten wir Sie / Euch darüber informieren, dass ab dem Schuljahr 2020/2021 am Standort MKS wir, die GFB Catering GmbH, für die Mittagsversorgung und den Schulshop in der Max-Klinger-Schule verantwortlich sind.

Damit Ihre Kinder an der warmen Mittagsversorgung teilnehmen können, ist es notwendig, dass Sie diese bitte bei uns anmelden.

Das Ganze funktioniert spielend einfach – entweder Sie holen sich einen Speisevertrag im Sekretariat der Schule ab und füllen diesen aus oder Sie registrieren sich ganz einfach online, unter https://bestellung-gfb-catering.de

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen schöne Ferien.

Mit freundlichen Grüßen

GFB Catering GmbH
Gutenbergstraße 11
04178 Leipzig
E-Mail:    leipzig@gfb-catering.com
Telefon:  0341 / 44 82 110“

Hinweis: Am Standort Gerda-Taro-Schule bereitet auch weiterin die DLS das Essen zu.

Präsenzunterricht ab 25. Mai 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag beginnt mit einer B-Woche der Präsenzunterricht nach dem „regulärem Stundenplan“. Der GUTE ALTE Plan ist etwas verändert ab sofort über www.stundenplan24/10113472/splan/ einsehbar. Die Zugangsdaten sind in der Dateiablage in LernSax.
Die Klassenstufe 11 wird nach dem bereits veröffentlichten Sonderplan unterrichtet. Diese Stunden werden über den Vertretungsplan in den vorhanden eingearbeitet. Außerdem finden parallel auch weiterhin Abschlussprüfungen statt. Daher bitte täglich den Vertretungsplan lesen. Es wird mit Sicherheit täglich mehrere Änderungen geben.
Wir freuen uns auf Euch, auch wenn wir Euch nur alle 14 Tage sehen…
Bei Verhinderungen, Erkrankungen unbedingt das Sekretariat informieren, vielen Dank.
Bis bald, Eure Schulleitung

Schulfahrten der Linien 60, 74, 89 und SV Rückmarsdorf bis/ab Telemannstr. ab 21. KW /Mai 2020

Im Zeitraum vom Montag, 18. bis Mittwoch, 20.05.2020 bietet die LVB in ihrem Linienverkehr folgende Fahrten zum Unterrichtsbeginn 8:00 Uhr an:

Linie 60E:           7:21 Uhr und 7:23 Uhr ab Lindenau, Bushof nach Telemannstr.
Linie E:                 7:09 Uhr ab Rückmarsdorf, Einkaufspassage über Böhlitz-Ehrenberg nach Telemannstr.
Linie 74E:            7:24 Uhr ab Felsenkeller nach Telemannstr.
Linie 89E:           7:38 Uhr ab Neues Rathaus Li. 1 nach Telemannstr.

Die Rückfahrten finden an diesen 3 Tagen nicht statt.

Die Schüler nutzen bitte nach dem Unterricht die Fahrten der Linie 89 bis Neues Rathaus oder Hauptbahnhof und den weiteren Linienverkehr.

Bis Böhlitz-Ehrenberg verkehrt ab Hauptbahnhof Steig A Linie 7, ab Böhlitz-Ehrenberg die Linie 62 Richtung Burghausen-Rückmarsdorf-Miltitz.

In Richtung Miltitz verkehrt ab Hauptbahnhof Steig A die Linie 15. Ab Haltestelle Angerbrücke, Straßenbahnhof können auch die Linien 130 und 131 Richtung Rückmarsdorf sowie die Linie 74 (ab Haltestelle in der Zschocherschen Str.) genutzt werden. Zur Linie 60 besteht Umsteigemöglichkeit an der Haltestelle Lindenau, Bushof.

Ab Montag, den 25.05.2020 sind alle gewohnten Fahrten zur Schülerbeförderung ohne Einschränkung im Einsatz.

Wiederaufnahme des Unterrichts für die Sekundarstufe I

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Die dritte Phase der Schulöffnungen startet am Montag, den 18. Mai 2020. Bitte informieren Sie sich dazu auf der sächsischen Coronaviruswebsite unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html .
Wir planen in der Woche vor Himmelfahrt je einen Tag Präsenszeit für jeden Schüler (z. B. Montag Kl 5/8, Dienstag Kl 6/9 und Mittwoch Kl 7/10). Dabei werden die Kinder 90 Minuten beim Klassenlehrer und 90 Minuten bei einem weiterem Lehrer jeweils auf Gruppe im Wechsel Unterricht haben. Die genauen Planungen werden im Vertretungsplan veröffentlicht. Eine Öffnung der Speisenversorgung ist da noch nicht vorgesehen.

Nach Himmelfahrt und dem schulfreien Tag beginnen wir am 25. Mai 2020 mit dem „regulären Plan“ für die Sek I und jeweils der Hälfte der Schüler im 14tägigen Wechsel. Eine Einteilung der Schüler in A/B übernimmt der Klassenlehrer. Die Wochenzuordnung im Kalender in A- und B-Woche ist bereits in dem im September ausgegebenen Jahresplan ersichtlich. Die Sekundarstufe II wird nach dem veröffentlichten Sonderplan mit besonderem Augenmerk auf die schriftlichen Prüfungsfächer unterrichtet.

Die am 4. Mai 2020 veröffentlichten Hygieneregeln (Symptomfreiheit, Mund-Nasebedeckung, …) gelten ab 18. Mai 2020 für alle Schülerinnen und Schüler. Durch das einzuhaltende Abstandsgebot ist mit erheblichen Wartezeiten bei der Speisenversorgung zu rechnen. Wir empfehlen daher dringend ein Lunchpaket von zu Hause mitzubringen.

Sollten Sie Fragen zum Procedere haben, scheuen Sie nicht, uns anzurufen. Auf ein gesundes Wiedersehen, Ihre und Eure Schulleitung.

Hygieneregeln für Schulen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus bei der schrittweisen Lockerung anlässlich der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen werden folgende Regelungen getroffen:

Schüler, die an sich Krankheitszeichen bemerken (Fieber, trockener Husten o. ä.) oder in deren häuslichem Umfeld ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, kommen nicht in die Schule. Die Eltern melden in diesem Fall die Krankheit im Sekretariat.

Kinder mit Grunderkrankungen oder wenn in deren Haushalt eine gefährdete Person (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung) lebt, melden sich bitte telefonisch oder elektronisch in der Schule. Hier ist ein gesondertes Verfahren abzustimmen.

Zu Beginn des Schulbesuchs sind die Hände zu waschen. Außerdem benötigen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung. Diese ist von den Schülerinnen und Schülern mitzubringen und beim Bewegen durch das Schulhaus sachgerecht zu nutzen.

MKS öffnet für die Jahrgangsstufe 11

Gestern hat unser Kultusminister, Herr Piwarz, den Fahrplan für die weitere Öffnung der Schulen vorgestellt. Schülerinnen und Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien sollen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen. Alle anderen Jahrgangsstufen werden vorerst weiter über LernSax unterrichtet. Die schrittweise Öffnung der Schulen auch für diese Klassenstufen wird derzeit vorbereitet. Dies können Sie in der Medieninformation und dem Blogbeitrag über die sächsische Coronavirusseite nachlesen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Wir haben die nächsten Wochen Abiturprüfungen hier an der Stammschule. Parallel dazu werden Unterrichtsstunden für die 11er zunächst in den Fächern, die schriftliches Prüfungsfach sein könnten, stattfinden. Dazu ist ein Sonderplan nötig. Dieser wird über den Vertretungsplan auf unserer Website, auf Stundenplan24 und in der VplanMobil-App veröffentlicht und wie immer bis 17 Uhr des Vortages an die aktuelle (Kranken-)Situation angepasst. Nach und nach wird in allen Fächern Unterricht angeboten.

Bei Sorgen oder Fragen können Sie sich gern telefonisch oder per Mail an uns wenden.

Eure Schulleitung

MKS öffnet für die Jahrgangsstufe 12

gemäß sächsischer Coronaschutzverordnung werden die Jahrgangsstufen 5 bis 11 bis zum 3. Mai 2020 weiterhin über LernSax unterrichtet. Das SKM Sachsen hat auf der Seite: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/04/15/schulen-fuer-alle-abschlussklassen-geoeffnet/ über die sächsischen Regelungen informiert.

An unserer Schule startet für die Jahrgangsstufe 12 die Abiturphase am Montag mit der Abiturprüfungsbelehrung und der Bekanntgabe der Durchführungsmodalitäten. Außerdem informieren wir die Schülerinnen und Schüler hier über unser Konsultationsangebot zunächst zu den schriftlichen Prüfungen.

Die Anfangszeiten und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Oberstufenberaterin Frau Bartlitz auf unserer LernSax-Plattform.
Viel Erfolg!

Liebe Schülerinnen und Schüler

zur Vorbereitung der Abiturprüfungen werden für euch ab 20.04.2020 die Schulen unter besonderen Bedingungen wieder geöffnet sein.
Am Montag findet eine für alle gesunden Schüler verbindliche Veranstaltung mir euren Tutoren statt. Schüler, die an sich Krankheitszeichen bemerken (Fieber, trockener Husten o. ä.) oder in deren häuslichem Umfeld ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, kommen nicht in die Schule. In diesem Fall informiert Ihr mich bitte per Mail.
Schüler, die zu einer Risikogruppe des COVID-19-Errregers gehören, melden sich bitte so schnell wie möglich telefonisch oder elektronisch bei mir bzw. in der Schule. Für sie wird ein eigener Plan erstellt werden. Kranke Schüler melden sich bitte über die selben Wege ab.
Wendet euch bei Fragen zu diesem Vorgehen bitte an mich.

Bartlitz,
Oberstufenberaterin

Hausordnung der Max-Klinger-Schule Leipzig

Soviel Freiheit wie möglich – soviel Ordnung, wie nötig.
Rechte und Freiheiten des einzelnen haben ihre Grenze da, wo Rechte und Freiheiten anderer angetastet werden.

Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen ist nur auf der Grundlage einer von allen anerkannten Ordnung möglich. Von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie unsere Schule jederzeit in der Öffentlichkeit angemessen vertreten.
Jeder ist verpflichtet sich höflich zu benehmen, Lärm zu vermeiden, Außenanlagen, Räume, Inventar und Lehrmittel pfleglich zu behandeln, sich und andere nicht zu gefährden und die Hausordnung unserer Schule einzuhalten. Diese Hausordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste und Fremdnutzer dieser Schule.
In den Fachkabinetten, in der Sporthalle, in der Bibliothek, dem Aufenthaltsraum und den Speiseräumen gelten besondere Benutzerbedingungen.

Allgemeine Ordnungsregeln

  • Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
  • Schülerinnen und Schüler sind zu regelmäßigem Schulbesuch verpflichtet. Sind sie durch Krankheit und andere unvorhergesehene Umstände verhindert, ist dies der Schule am gleichen Tag telefonisch in der Regel bis 8:15 Uhr mitzuteilen. Eine schriftliche und von den Personensorgeberechtigten unterzeichnete Mitteilung, unter bestimmten Umständen das ärztliche Attest, ist binnen 3 Tagen nachzureichen.
  • Beurlaubungen und Freistellungen regelt die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
  • Das Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist verboten. Das betrifft ebenso den Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen. Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht das strikte Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§26 SachsSchG) teilnehmen.
  • Veröffentlichungen im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung der Schulleitung und dürfen keine verfassungswidrigen, rassistischen diskriminierenden und beleidigenden Inhalte haben.
  • Werbung ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
  • Beschädigungen und Verschmutzungen des Schuleigentums sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhafte Beschädigung fremden Eigentums haftet der Verursacher.
  • Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule regelt die Katastrophen- und Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang gekennzeichnet.

Verhalten während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen, in den Pausen und in Freistunden

  • Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. Ab dem Vorklingeln halten sie sich in den Unterrichträumen auf. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert die Klasse nach 10 Minuten die Schulleitung oder das Sekretariat.
  • Die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden, auf dem Schulhof und der engeren Umgebung mitverantwortlich
  • Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte müssen auf dem Schulgelände stummgeschaltet sein und im Unterricht in der Schultasche verbleiben. Über den Einsatz als Unterrichtsmittel entscheidet der entsprechende Fachlehrer.
  • In den großen Pausen und Freistunden dürfen Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte nur auf dem Schulhof benutzt werden.
  • Das Öffnen der Fenster ist nur nach Anweisung der Lehrkräfte gestattet. Beim Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.
  • Während des Unterrichtstages unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsichtspflicht der Schule. Sie halten sich deshalb grundsätzlich im Schulgelände auf. Ausnahmen und Präzisierungen für die Mittagspause, für Frei- und Ausfallstunden sind altersabhängig möglich.
  • Sportliche Aktivitäten auf dem Schulhof und in der Umgebung sind dem Grundsatz nach nur in angemessenem Umfang, an vorgesehenen Stellen und in festgelegten Zeiten möglich.

Verhalten vor und nach dem Unterricht

  • Der Einlass in die Schule erfolgt 7:45 Uhr. Notwendige Aufenthaltsmöglichkeiten vorab können vereinbart werden.
  • Fahrräder können am Fahrradplatz und an den Fahrradständern vor der Turnhalle abgestellt werden und müssen gesichert werden. Es besteht aber kein Versicherungsschutz.
  • Schultaschen müssen in die Unterrichtsräume mitgenommen und ebenso wie Geld, Wertgegenstände und Kleidungsstücke unter ständiger persönlicher Aufsicht verbleiben.
  • Nutzung von Räumen außerhalb der Nutzungszeit für den Unterricht und das Ganztagsangebot bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind im Sekretariat anzumelden.

Diese Hausordnung ist von der Schulkonferenz bestätigt und trat am 7. November 2016 in Kraft. Notwendige Anpassungen (Inbetriebnahme Campus und CanG) wurden von der Schulkonferenz am 22. April 2024 beschlossen.